AGB

Stand November 2019

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Günther Zeman Gastronomie-Hygiene

1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1.1. Die nachstehenden Bedingungen geltend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferung und
Leistungen der Günther Zeman Gastronomie-Hygiene, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit
unserer schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung
überbringen, abholen oder übernehmen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB im Namen des
Kunden anzunehmen und diesbezüglich Vorbehalte anzubringen.
1.2. Die Angebote der Günther Zeman Gastronomie-Hygiene sind freibleibend, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1.3. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder
tatsächlicher Erfüllung unsererseits rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
1.4. Mitarbeiter von Günther Zeman Gastronomie-Hygiene sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu
treffen, die von den Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche
Vereinbarungen bedürften der schriftlichen Bestätigung.
1.5. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen
zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Bestellung, widrigenfalls
das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
1.6. Die jeweils aktuelle Version der Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wird auf der Web-
Page https://www.gastronomie-hygiene.at veröffentlicht.

2. Preise und Kosten
2.1. Lieferungen erfolgen innerhalb angemessener Frist zu den jeweils gültigen Listenpreisen. Diese
verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer.
2.2. Bei Bestellungen bis Euro 150,00 exkl. USt innerhalb von Wien werden Euro 15,00
Mindermengenzuschlag zuzüglich USt verrechnet; für Lieferungen außerhalb Wiens beträgt die
Mindestbestellmenge Euro 300,00 exkl. USt. Darunter wird ein Mindermengenzuschlag von Euro
30,00 zuzüglich USt verrechnet.
2.3. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
Allfällige Gebühren sind von Kunden zu tragen.
2.4. Lieferungen innerhalb der Stadtgrenze von Wien erfolgen mit Ausnahme eines
Mindermengenzuschlags gemäß Punkt 2.2. frei Haus. Für Lieferungen außerhalb von Wien trägt der
Kunde sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle,
Gebühren und Abgaben.

3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot
3.1. Soweit nicht ausdrücklich Barzahlung vereinbart ist, sind unsere Rechnungen binnen 5 Tagen mit
2 % Skonto oder 7 Tagen netto zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des
Betrages auf unserem Konto als Zahlung.
3.2. Zahlungsverzug des Kunden bewirkt Fälligkeit aller offenen Forderungen und berechtigt Günther
Zeman Gastronomie-Hygiene zum fristlosen Vertragsrücktritt von allen Aufträgen mit dem Kunden.
Unabhängig davon ist Günther Zeman Gastronomie-Hygiene berechtigt im Falle des
Zahlungsverzuges den tatsächlichen entstandenen Schaden oder Verzugszinsen zu begehren.
3.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 15 % Verzugszinsen ab dem Tag der Übergabe der
Waren vereinbart. Für jede Mahnung gilt eine Mahngebühr in Höhe von EUR 30,00 vereinbart.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde Günther Zeman Gastronomie-Hygiene die entstehenden
Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu
ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt hievon unberührt.
3.4. Zahlungen werden ausschließlich auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
3.5. In Saldomitteilungen ausgewiesene Beträge gelten als richtig anerkannt, wenn sie nicht
unverzüglich bestritten werden. Eine Änderung von Fälligkeiten tritt durch Saldomitteilungen nicht
ein. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Ebenso die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen
Rechtsgeschäften.

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug
4.1. Günther Zeman Gastronomie-Hygiene ist zur Leistungsausführung erst dann verpflichtet, sobald
der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist.
Lieferfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der
Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen
Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest einwöchigen – Nachfrist möglich.
Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
4.2. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit
angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von
Günther Zeman Gastronomie-Hygiene und/oder unserer Vorlieferanten liegen, wie beispielsweise
höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,
Materialien oder Teile. Umstände, die eine Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren
sowie behördliche Eingriffe in das Vertragsverhältnis entbinden Günther Zeman Gastronomie-
Hygiene von der Lieferverpflichtung und berechtigen uns zum Vertragsrücktritt, sofern diese
Umstände nicht grob schuldhaft oder vorsätzlich von uns herbeigeführt wurden.
4.3. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferungen
auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei grob schuldhaften Verhalten oder Vorsatz.
4.4. In allen Fällen von Verzugsschäden ist unsere Haftung jedenfalls mit 0,5 % des Wertes der in
Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Wertes desjenigen Teils, der nicht rechtzeitig
geliefert wurde, begrenzt.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum
von Günther Zeman Gastronomie-Hygiene. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die
Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der
Verschlechterung.
5.2. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt
sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des
ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlungen des
Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und
Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu
vermerken. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der
Ware, die uns der Kunde bekanntzugeben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an
uns zu verlangen.
5.3. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss
uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, uns vor
Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.
5.4. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die
Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der
Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde
unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer
bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehaltes
unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und
ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbaren Risiken zu
versichern.

6. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
6.1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von
3 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist
ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
6.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 6 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist
vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
6.3. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Produktbeschreibungen in
Katalogen und Preislisten gelten vorweg als genehmigt.
6.4. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag
des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig.
Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn
der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der
Ware vorgenommen hat.
6.5. Günther Zeman Gastronomie-Hygiene haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder
Lagerung entstanden sind.
6.6. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss- und Partieware wird keine
wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
6.7. Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware wird von Günther Zeman Gastronomie-Hygiene
nicht zurückgenommen.
6.8. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts
anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob schuldhaft oder
vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von
Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene
Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.
Bei grobem Verschulden ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal
jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
6.9. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist
ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu
überbinden. Der Käufer verpflichtet sich diesbezüglich, Günther Zeman Gastronomie-Hygiene
hinsichtlich aller sich aus der Produkthaftpflicht ergebenden Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu
halten.

7. Leihgeräte
7.1. Leihgeräte, wie Dosiersysteme, Produktspender oder ähnliches, die gemäß Vereinbarung für die
Dauer der Geschäftsbeziehung bzw. Bezug von Waren und Dienstleistungen von Günther Zeman
Gastronomie-Hygiene gratis leihweise zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum von
Günther Zeman Gastronomie-Hygiene. In Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen
werden derartige Leihgeräte mit dem Wert 0 (in Worten: Null) dargestellt. Nach Ablauf der
vereinbarten Leihdauer oder des vereinbarten Umsatzes mit dem von Günther Zeman Gastronomie-
Hygiene gelieferten Befüllungsmaterial gehen diese Geräte in das Eigentum des Kunden über.
7.2. Im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung, Befüllung mit Fremdprodukte oder im Falle von
unsachgemäßer Behandlung wird sofort der Neupreis der jeweiligen Artikel samt angefallenen
Montagekosten in Rechnung gestellt.
7.3. Die Kontrolle und Wartung der Leihgeräte darf ausschließlich durch von Günther Zeman
Gastronomie-Hygiene beauftragter Fachberater oder Techniker erfolgen. Jede nicht bestimmungsbzw.
vertragsgemäße Verwendung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte und deren
Bestandteile insbesondere Manipulationen hieran und die Befüllung mit bzw. Verwendung für
andere als die von Günther Zeman Gastronomie-Hygiene gelieferten Produkte durch den Kunden
selbst oder durch Dritte ist unzulässig und macht den Kunden gegenüber Günther Zeman
Gastronomie-Hygiene für jeden hiedurch entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

8. Datenschutz
8.1. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name,
Adresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mailadressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschriften,
Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preise,
Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten oder ähnliches) werden elektronisch gespeichert und
weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt diesbezüglich sein ausdrückliches Einverständnis mit der
elektronischen Verarbeitung dieser Daten.

9. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort ist an der Geschäftsanschrift von Günther Zeman Gastronomie-Hygiene.
9.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht und Ausschluss der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
9.3. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes für 1010 Wien vereinbart.
9.4. Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig
und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle ist die rechtsunwirksame, ungültige
und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in
ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der zu ersetzenden Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich
zulässig – entspricht.